Die Geschichte der Keller-Thoma-Stiftung

– Von der Entstehung bis zu den 90ern –

Eine von ehemaligen Bewohnern des Evangelischen Studentenwohnheims der Keller-Thoma-Stiftung aufgestellte Abhandlung nach vorhandenen Dokumenten.

Heidelberg, Dezember 2010

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort – Seite 1
  2. Entstehung der Stiftung – Seite 2

III. Die dreißiger Jahre: Finanzielle Schwierigkeiten und Nationalsozialismus – Seite 2

  1. Neuanfang in der Nachkriegszeit – Seite 5
  2. Die Beziehung zur Landeskirche: Wandel durch Annäherung – Seite 5
  3. Das Ende droht – Seite 7

VII. Anpassungsbedarf – Seite 8

VIII. Ruhigere Zeiten: Die 80er und 90er – Seite 10

  1. Vorwort

Zu Beginn des Wintersemesters 2007/8 haben die Verfasser den Auftrag bekommen, eine Geschichte des Wohnheims der Keller-Thoma-Stiftung (im Folgenden: KTS) in der Bergstraße 53 zu schreiben und zwar im Hinblick auf das wohnheimbezogene Verhältnis zwischen der KTS und der Evangelischen Landeskirche in Baden. Zu diesem Zweck wurden die aus drei jeweils ca. 7-8 cm. dicken Bänden bestehenden Akten der KTS im landeskirchlichen Archiv in Karlsruhe recherchiert, um relevante Unterlagen herauszufinden. Es versteht sich von selbst, dass unter diesen Umständen nur eine relativ sehr geringe Auswahl herangezogen werden konnte. Dennoch ist der Versuch unternommen worden, den Blick auch auf andere Entwicklungen zu richten, die von allgemeinem Interesse sein dürften. Dieser Text erhebt nicht den Anspruch abschließend zu sein, sondern nur Grundgerüst, das weiterwachsen soll mit dem gemeinsamen Wissen aller an der Wohnheimgeschichte Beteiligten. Alle ehemaligen „Heiminsassen“, Leiter, Studentensprecher etc. sind aufgerufen, zur Vervollständigung und Klarstellung beizutragen.

(Kontakt: wohnheimsgeschichte@web.de). Es gibt noch viel zu tun!

  1. Entstehung der Stiftung

Es war am 14. Januar 1914, mithin ca. ein halbes Jahr vor den Begebenheiten, die zum Ersten Weltkrieg führen sollten, als der Studienrat Dr. Albrecht Thoma gemeinsam mit seiner Frau testamentarisch bestimmte, dass der Hauptteil ihres gemeinsamen Vermögens der Errichtung einer Stiftung zugutekommen sollte. Dieses Stiftungsvermögen betrug rund 400.000 Mark.

Stiftungszweck sollte die Vergabe von Stipendien an junge Philologen sein. Ihnen sollte ermöglicht werden, die Lehrbefähigung für evangelischen Religionsunterricht an höheren Schulen zu erlangen. Wegen der Kriegsumstände beabsichtigte man dann aber zunächst ein Kriegswaisenheim aufzubauen. Dazu erwarb der Verein Ev. Waisenheim Mannheim, an dem sich die Keller-Thoma-Stiftung beteiligt hatte, im Jahre 1919 das Grundstück Rosengartenstraße 21 in Mannheim.

Die Rechtsform der Stiftung war unklar. Dies zeigt ein Briefwechsel zwischen Frau Thoma und dem Evangelischen Oberkirchenrat: Aus der Stiftungsurkunde selbst konnte auf einen kirchlichen Charakter nicht geschlossen werden. An diesem war Frau Thoma jedoch gelegen. Dennoch ging der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) von einer weltlichen Stiftung aus.

Im Jahre 1930, zwölf Jahre nach Kriegsende, musste das Waisenhaus in Mannheim mangels Zöglingen aufgelöst werden. Daraufhin erwarb die Keller-Thoma-Stiftung das Grundstück und Haus in der Bergstraße 53, um ein Studentenheim für evangelische Philologen und Theologen zu errichten, denen »gute und billige Unterkunft« zuteil werden sollte. Der Kauf wurde von der badischen Landeskirche mit 90.000 RM bezuschusst. Da der weltliche bzw. kirchliche Charakter noch immer umstritten war, kam es bei dem Kauf zu bürokratischen Verwicklungen. Angesichts des Gesamtcharakters der Stiftungsurkunde und der Aufnahmebedingung, die Studenten müssten sich verpflichten, sich in und außerhalb des Wohnheimes einer religiös-sittlichen und »kirchlichen« Haltung zu befleißigen, wuchsen jedoch auch innerhalb der Kirche Zweifel, ob nicht doch mehr als ein bloßes Näheverhältnis zur Kirche vorliege.

Immerhin war das Vermögen zur Befriedigung kirchlicher Bedürfnisse bestimmt, zu denen auch der Religionsunterricht zählt. Die Keller-Thoma-Stiftung blieb jedoch weiterhin unter staatlicher Aufsicht.

III. Die dreißiger Jahre:

Finanzielle Schwierigkeiten und Nationalsozialismus Kirche und Stiftung einigten sich darauf, dass der Betrieb des Wohnheimes von Anfang an von der badischen Landeskirche mit jährlich 3.000 RM bezuschusst werden sollte. Die Stiftung musste die Landeskirche aber immer wieder an die Einhaltung ihres Zahlungsversprechens erinnern. Oft gingen der Stiftung glücklicherweise auch die kirchlichen Kollekten zu. Die finanzielle Überlastung des Stiftungsvermögens begann nach Aktenlage schon sehr früh, erreichte um 1932 (!) einen ersten Höhepunkt – »Heim ernstlich gefährdet« – und nahm fortan einen chronischen Charakter an: Die Krise wird zum Normalzustand. Dies insbesondere auch mit wachsender Bedürftigkeit der Studenten, die eine Senkung der Mietpreise erforderlich macht.

Das Leben im Wohnheim war zu dieser Zeit jedoch noch ein gedeihliches Miteinander, wenn man den Berichten glauben darf, in welchen der Verwaltungsrat der Landeskirche Rechenschaft ablegt: Darin ist die Rede von einem »herzlichen Vertrauensverhältnis« zwischen den Heimbewohnern und ihren christlichen Hauseltern, damals ein verheirateter Theologe mit langjähriger pädagogischer Erfahrung und dessen Frau.

Zwar stand das Wohnheim Angehörigen aller Fakultäten offen, die Studenten kamen jedoch fast ausnahmslos aus kirchlichen Kreisen. Das Heim war regelmäßig vollbesetzt, Klagen kamen nicht zu Gehör:

Mit dankbarer Freude können wir feststellen, dass das Heim fast jedes Semester voll besetzt war und Klagen über den Betrieb des Heims oder das Leben im Heim bis jetzt noch nie zur Kenntnis gelangt sind. […]

In den Zimmern des Heims ist die Bibel oder das [N]eue Testament aufgelegt. Für das Lesezimmer werden Sonntagsblätter und christliche Zeitschriften aufgelegt. […]
Das Evangelische Studentenheim soll nach dem Willen der Stiftung seinen Insassen das christliche Elternhaus ersetzen. Schon die Kennzeichnung des Hauses als »evangelisch« bedingt es, dass der Zugang fast ausnahmslos aus bewusst kirchlichen Kreisen erfolgt. […]

Leider gestatten die Raumverhältnisse des Heimes es nicht, alle Insassen des Hauses zu gemeinsamer täglicher Andacht zu versammeln. Das Lesezimmer, das als einziger Raum hierfür in Betracht käme, fasst höchstens 12 bis 14 Personen. […] Lagebericht des Verwaltungsrates an die Evangelische Landeskirche vom 11. Dezember 1933. Die finanzielle Lage verbesserte sich hingegen nicht, steuerliche Entlastungen blieben der Stiftung versagt. Die Akten legen nahe, dass die Behörden die Stiftung als nicht gemeinnützig anerkannten mit der Begründung, »sie diene lediglich einem eingeschränkten Personenkreise«.

Die politischen Erschütterungen der nationalsozialistischen Zeit haben zumindest in den Akten nur am Rande Niederschlag gefunden, Gewissenskonflikte kommen nicht zur Sprache.

Es ist die Rede vom »zeitraubenden SA- und SS-Dienst«, der die Studenten zwinge, schon um 6 oder 7 Uhr früh das Wohnheim zu verlassen und der dadurch eine gemeinsame morgendliche Andacht erschwere. Um das geistliche Zusammenleben war es ohnehin nicht allzu gut bestellt, was vor allem an diesen organisatorischen Umständen lag.

Nach der Machtergreifung der NSDAP nahm die Belegung des Wohnheimes ab: Potentielle  Bewohner traten in den Reichsarbeitsdienst (RAD) ein. Viele zogen die Mitgliedschaft in einer Verbindung vor. So zählte die Bergstraße 53 in diesem Jahr insgesamt nur 20 Bewohner. Im Briefwechsel mit der Landeskirche lobte der Verwaltungsrat den geistigen Aus-tausch und die wechselseitige Bereicherung durch Angehörige verschiedener Fakultäten. Dass damals offenbar nach außen ein elitäres Selbstverständnis gepflegt wurde, zeigt die Bezeichnung der Studenten als »kommende Führer und Erzieher unseres Volkes«, »geistige Phalanx« und »Vortruppe der Kirche«. Ob dies wirklich dem Selbstverständnis entsprach oder ob es sich dabei um aus der Not geborene Schutzbehauptungen handelt, ist heute kaum mehr feststellbar. Zum Ausdruck kommt jedenfalls auch, dass die evangelischen Studenten wegen ihres gemeinsamen Bekenntnisses zur Kirche »mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen« hatten. Der Versuch, eine allmorgendliche Andacht abzuhalten, ist womöglich zugleich der Versuch ein Stück religiöse Normalität wiederherzustellen und diese gegen den alle Lebensbereiche beherrschenden Nationalsozialismus zu behaupten:

Was uns evangelische Studenten aller Fakultäten verbindet, ist unser gemeinsames Bekenntnis zur evangelischen Kirche. Als solche haben wir heute mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Aber gerade diese Tatsache zwingt uns zu der Einsicht, dass »evangelisch« heute für uns mehr bedeuten muss, als ein bloßer Name. In dem Wort »evangelisch« steckt entweder eine Kraft, die unser konkretes Leben als deutsche Studenten entscheidend mit bestimmen muss, oder wir tragen den Namen zu Unrecht. Aus diesem Gedanken heraus wurde […] der Versuch unternommen, eine allmorgendliche kurze Andacht abzuhalten, die den betreffenden Tag je unter ein Gotteswort stellen soll. Die Andachten werden reihum von Heiminsassen gehalten und zwar nicht nur von Theologen, sondern auch z. B. von Juristen und Medizinern. […]

Neben diesen allmorgendlichen Andachten werden weiterhin für alle Heimbewohner offene Sprechabende durchgeführt, bei denen je ein Dozent der theologischen Fakultät in unserer Mitte weilt. Am ersten Abend dieses Semesters haben wir unter Anwesenheit von Prof. D. Odenwald die Frage behandelt: Der nationalsozialistische deutsche Student und die evangelische Kirche. Ein weiterer Abend ist in Aussicht genommen, an dem Dr. Wendland sprechen soll über das Thema: Der deutsche Student und die Bibel. […] Bericht des Verwaltungsrates an die Landeskirche über die Lage im evangelischen Studentenheim vom 26. Januar 1935 Morgenandacht:

Es werden täglich Morgenandacht von 7:15 bis 7:25 Uhr gehalten, an denen sich nicht nur die Theologen, sondern sämtliche Insassenbeteiligten, soweit sie nicht durch andere akademische Pflichten davon abgehalten sind. Die Beteiligung ist freiwillig und sehr rege. Außerdem finden Abende mit wissenschaftlichen Aussprachen weltlichen und theologischen Inhalts statt. Lagebericht der Keller-Thoma-Stiftung an den Evangelischen Oberkirchenrat vom 21. Dezember 1935. Einen neuen Vorstoß, der rechtlichen Unsicherheit abzuhelfen, machte die Landeskirche im Januar 1936, indem sie den Stiftungsvorsitzenden dazu aufforderte die Satzung zu ändern – noch zu Lebzeiten von Frau Thoma, deren Genehmigung erforderlich war. Den Fortbestand ihrer Unterstützung ließ die Landeskirche jedenfalls bewusst in der Schwebe. So musste die Stiftung jedes Jahr aufs Neue die Gewährung des Zuschusses erbitten. Regelmäßig reagierte die Landeskirche, indem sie Vorbehalte anmeldete und auf die ihrerseits schlechte Kassenlage verwies.

In den Jahren 1942 – 1949 scheint der Wohnheimbetrieb ganz zum Erliegen gekommen zu  sein: Das Friedrichsstift, eine kirchlich-karitative Einrichtung, zog in die Bergstraße 53 ein. Auf diese erhebliche Zäsur in den Kriegsjahren weist auch das Schweigen der Akten hin. Aktenkundig ist jedoch, dass infolge des Kriegsgeschehens das Haus der Stiftung in Karlsruhe sehr beschädigt, das in Mannheim gar völlig zerstört wurde. Dies und die Entwertung des Barkapitals der Stiftung verschärften die finanzielle Misere beträchtlich.

  1. Neuanfang in der Nachkriegszeit

Im Sommersemester 1949 war das Wohnheim mit 50 Bewohnern wieder gut ausgelastet. Abermals stellten die Theologen mit 40 Personen die große Mehrheit. Um die kirchliche Bindung des Wohnheims hervorzuheben, schloss sich die Stiftung dem Gesamtverband der Inneren Mission an, der Vorläuferorganisation der Diakonie. Damals wie heute wollte man die Gunst der Kirche erlangen die Gefährdung des Stiftungszwecks im Auge und in einer gesellschaftlichen Situation, die noch durch und durch von den Kriegsleiden geprägt war. So bat der Verwaltungsrat mit folgenden Worten: Unsere Studenten, die fast ausnahmslos unter sehr schweren Lebensbedingungen ihr Studium durchführen müssen, verdienen jede Förderung und werden, das ist unsere Hoffnung, auch später der Kirche dankbar bleiben, die ihnen in schwerer Zeit Hilfe geleistet hat. Immerhin gewährte die Kirche der Stiftung ein zunächst zinsloses Darlehen in Höhe von 16.000 DM, das die Wiedereinrichtung des Heimes ermöglichte. Dies geschah auch aus Sorge um den akademischen Nachwuchs der Kirche. Gesichert wurde das Darlehen durch Hypotheken auf die Grundstücke in Heidelberg und Karlsruhe.

Die Frage nach der Rechtsnatur der Stiftung blieb ungeklärt und erscheint immer und immer wieder in den Akten. So stellte der EOK im Jahre 1954 wieder fest, bei der Keller-Thoma-Stiftung handele es sich um eine weltliche Stiftung zuständig für die Aufsicht sei dementsprechend nicht die Kirche, sondern das Innenministerium.

Das Interesse der Kirche zielte nunmehr jedoch auf eine Auflösung der Stiftung in ihrer bisherigen Form und Übertragung auf die Badische Landeskirche (eine Umwidmung nach dem badischen Stiftungsgesetz). Mit Zuschüssen und Darlehen habe die Kirche die Stiftung in einem Maße unterstützt, dass die Kirche »ein berechtigtes Interesse« habe, nun direkten Einfluss auf die Stiftungsverwaltung auszuüben. Verwiesen wurde auf die völlige finanzielle Unselbstständigkeit, mangelnde Lebensfähigkeit der Stiftung. Die Kirche wollte die Stiftung schlicht wegrationalisieren. Einmal mehr war ihre Existenz erheblich gefährdet.

Es geschah aber nichts. Zwei Jahre später fragte der Verwaltungsrat wieder an, ob die Stiftung nicht kirchlicher Aufsicht unterstellt werden könne, wohl mit dem Gedanken, dadurch finanziell abgesichert zu werden. Die Anfrage blieb folgenlos. Offenbar war das Verhältnis der Kirche zur Stiftung alles in allem sehr indifferent.

In den Semesterferien wurde das Heim zwischenzeitlich an Reisegruppen und andere Übernachtungsgäste vermietet, um die ärgsten Finanzlöcher zu stopfen. Auch eine Erhöhung der Mietpreise wurde erwogen, jedoch schnell wieder verworfen, wäre sie doch dem Stiftungszweck zuwidergelaufen und hätte die Stiftung um den »Grundsatz der Mildtätigkeit« bringen können. Der war schon aus steuerlichen Gründen unverzichtbar. Der sogenannte Fremdenbetrieb musste zudem bald wieder eingestellt werden: Er hatte zu einer erheblichen Belastung des Personals und zu ständigem Verschleiß der Inneneinrichtung geführt. Außerdem waren die Heidelberger Hotels mittlerweile wiedereröffnet.

Auch elf Jahre nach Kriegsende hatte sich die Situation der Stiftungshäuser in Karlsruhe und Mannheim kaum geändert. Noch immer lagen sie in Trümmern, vor allem das Haus in der Rosengartenstraße in Mannheim. Das geistliche Zusammenleben schien jedoch in dieser Zeit in voller Blüte zu stehen: Eine gab eine »wirkliche Gemeinschaft auf bewusst evangelisch-kirchlicher Grundlage«. So fanden z. B. tägliche Morgen-und Abendandachten statt.

Umso schmerzlicher empfanden Verwaltungsrat und Studentenschaft, dass das Wohnheim in ganz Westdeutschland das einzige war, das bis zu diesem Zeitpunkt ohne sicheren regelmäßigen Zuschuss auskommen musste; andere Studentenheime genossen in ganz anderem Maße und völlig selbstverständlich eine großzügige und regelmäßige Unterstützung durch die Kirche. Der Verwaltungsrat wies auch auf die wachsende Konkurrenz katholischer Wohnheime hin. Er bat um eine jährliche Zuwendung von 10.000 DM.

  1. Die Beziehung zur Landeskirche: Wandel durch Annäherung

Es war am 25. April 1958 als der Verwaltungsrat seinerseits einstimmig beschloss, die Kirche um eine Überführung der Stiftung in ihre Verwaltung zu bitten – unter der Bedingung, dass der Stiftungszweck erhalten bliebe, der Betrieb des Evangelischen Studentenwohnheims. Die Keller-Thoma-Stiftung sollte also nicht in das kirchliche Vermögen aufgelöst – so wie es die Vorstellung der Kirche war, die gerne alle Freiheiten gehabt hätte – sondern eine »kirchliche Stiftung« werden. Vorausgegangen war eine Feststellung, die der EOK im Jahre 1957 vom Regierungspräsidium begehrt hatte und in der die Keller-Thoma-Stiftung als kirchliche eingestuft worden war. Die Sache wurde dem Innenministerium zur Entscheidung vorgelegt.

Lange geschah nichts, so dass sich der Verwaltungsrat im Oktober veranlasst fühlte, beim Oberkirchenrat nachzufragen, wie es denn nun um die Überführung bestellt sei.
Dabei brachte er die paradoxe Situation zum Ausdruck: Es herrschte extreme Wohnungsnot in Heidelberg und viele neue Wohnheime sollten gebaut werden – gleichzeitig ging es in der Bergstraße 53 um »Sein oder Nichtsein«.

Offenbar fand man kein Gehör: 1959 musste man den Fremdenbetrieb wieder auf-nehmen, also »auf gewerblicher Basis operieren«. Die Rechtsverhältnisse blieben ungeklärt, die Mühlen der Bürokratie mahlten langsam. Am 18. Februar 1959 war es dann soweit: Die Keller-Thoma-Stiftung wurde als kirchliche anerkannt und der Verwaltung der badischen Landeskirche unterstellt:

Die Keller-Thoma-Stiftung in Heidelberg wird ihrer Zweckbestimmung entsprechend gemäß § 5 Ziffer 1 des Stiftungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Ziffer 1 der Vollzugsverordnung zum Stiftungsgesetz vom 12.01.1927 als kirchliche Stiftung anerkannt und unter die Verwaltung der Evangelischen Landeskirche Baden gestellt. Oberschulamt Nordbaden an EKIBA am 18. Februar 1959.

Dies nahm man von Seiten der Stiftung als Heimkehr in den Schoß der Kirche wahr:» Die Keller-Thoma-Stiftung ist jetzt endlich da, wo sie hingehört. Sie ist nun für alle Fälle nicht nur in die Verwaltung, sondern auch in den Besitz der Landeskirche gekommen. « Das Dilemma, »dass wir vom Staate nichts bekamen, weil wir ja ›evangelisch‹, d.h. kirchlich waren und dass wir nicht in die kirchliche Unterstützung kamen, weil wir ja ›staatlich‹ waren«, glaubte man hiermit überwunden zu haben. Dies sollte sich im Nachhinein als falsch erweisen, tatsächlich war das Problem des rechtlichen Status der Stiftung damit noch immer nicht gelöst.

Die Kirche sollte das Wohnheim als Keimzelle ihres Nachwuchses begreifen. Wie ein Brief des Verwaltungsrates betonte, kam man auch nicht mit leeren Händen: Die Liegenschaften waren alle erhalten und konnten Sicherheiten bieten. Es fehlte nach wie vor alleine an einem stetigen Betriebskapital, das durch die Mieteinnahmen freilich nicht geschaffen werden konnte.

Da das Wohnheim im Vergleich zu anderen Studentenheimen sehr sparsam wirtschaftete, bat man um einen jährlichen Zuschuss von nur 12.000 DM. Im Januar 1960 wurde der Stiftung zum ersten Mal eine Anerkennung ihrer Arbeit durch die Kirche zuteil – in Form lobender Erwähnung durch den Oberkirchenrat! Nun floss auch das Geld und die Stiftung kam in den Genuss eines Darlehens von rund 30.000 DM. Der erwünschte jährliche Zuschuss wurde ebenfalls zugesagt.

Ganz ohne Hintergedanken geschah dies natürlich nicht! Der Oberkirchenrat legte nahe und hielt für »sachgerecht«, dass die Keller-Thoma-Stiftung das Trümmergrundstück in der Rosengartenstraße 21 in Mannheim schenkungsweise an die Landeskirche übereigne. Die badische Landeskirche wollte bauen und konnte das Grundstück gut gebrauchen. Kaum Widerstände erwartend, schlug man schon einmal vor, einen Termin für die notarielle Beurkundung zu vereinbaren.

Etwa anderthalb Monate später war die Schenkung beschlossene Sache. Dieses Grundstück wäre heute wohl von beträchtlichem Wert. Doch bleibt festzuhalten, dass die Schenkung nicht aus naiver Freigiebigkeit getätigt wurde, die Stiftung vielmehr mit dem Rücken an der Wand bzw. am finanziellen Abgrund stand. Daher muss man eher von der bewussten Ausnutzung einer Notlage durch die Kirche als von einem Schildbürgerstreich von Seiten der KTS sprechen.

  1. Das Ende droht

Ende der sechziger Jahre nahm die finanzielle Misere trotz kirchlicher Zuschüsse abermals ein solches Ausmaß an, dass der Verwaltungsrat beschloss, die Stiftung aufzulösen. So sah es die Stiftungsurkunde vor, für den Fall, dass der Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden könnte. Das Ende des Wohnheimes schien damit besiegelt zu sein. Die Bergstraße 53 sollte die Hauptgeschäftsstelle des Gustav-Adolf-Werkes werden. Es kam Widerspruch – man mag überrascht sein – vom Evangelischen Dekanat, das sich beim Oberkirchenrat für das Wohnheim einsetzte:

Im Unterschied zu anderen, größeren Heimen, die ich auch gut kenne, hat gerade dieses Heim seine besondere Bedeutung. Es herrscht in diesem Haus immerhin noch eine gute, fast familiäre und christliche Atmosphäre. Die Studenten kennen einander, bilden eine gute Gemeinschaft und finden in diesem Haus so etwas wie Geborgenheit. Auch manchem seelisch kranken Studenten ist in diesem Hause schon geholfen worden. Nur wer die geistig[e] und seelische Situation der Studenten kennt, kann ermessen, was so ein Haus für junge Menschen bedeutet.

Einige Studenten beschwerten sich ihrerseits beim Dekanat und wollten die Entwicklung aufhalten. Sie verfassten ein Protestschreiben: Darin brachten sie ihren Ärger zum Ausdruck, übergangen und in falscher Sicherheit gewiegt worden zu sein: Wie wir zu unserer Überraschung zu Beginn dieses Semesters erfahren haben, soll das Studentenheim in seiner jetzigen Gestalt aufgelöst und im Herbst dieses Jahres in das Gustav-Adolf-Werk überführt werden. […] Wie wir jetzt erst durch die Heimeltern erfahren haben, sind aber diesbezügliche Gespräche und Verhandlungen seit März geführt worden. Vom Verwaltungsrat  selbst wurden wir nie darüber in Kenntnis gesetzt! […] Die Lage stellt sich nämlich aus unserer Sicht folgendermaßen dar:

  1. unsozial: […] Circa 50 Wohnplätze gingen verloren. Außerdem sehen wir in dieser Maßnahme eine erhebliche Minderung des Stiftungszweckes.
  2. Prestige-Verlust: indem die badische Landeskirche das Wohnheim in einer Zeit aufgibt, in der neben einem bereits bestehenden großen katholischen Studentenheim in Kürze mit der Einrichtung eines weiteren katholischen Studentenheimes gerechnet werden muss.
  3. Finanzen: [Gegen die Schließung] spricht, dass die Landeskirche […]auch weiterhin bereit ist, den erforderlichen Zuschuss zu geben. […] Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass das zur Stiftung gehörende Wohnhaus in Karlsruhe kürzlich für 120.000 DM renoviert wurde und in absehbarer Zeit einen Gewinn von 1.500 DM pro Monat abwerfen wird.
  4. Heimstruktur: Das einzige Heim dieser Größenordnung, die überhaupt die Bildung einer engeren Hausgemeinschaft erlaubt, darf nicht geschlossen werden. Im Zusammenhang damit weisen wir auf die im Heim stattfindenden Gesprächskreise, Stockwerksabende, interfakultative ad-hoc Diskussionen und die jeweils nach dem Ermessen der einzelnen Heimbewohner frei zu gestaltenden Andachten hin. In Anbetracht dieser – wie wir meinen – schwerwiegenden Gründe halten wir es für gänzlich verfehlt, dass das Heim in seiner jetzigen Gestalt aufgelöst und dem Gustav-Adolf-Werk zur Verfügung gestellt werden soll.

Die Wellen schlugen hoch. Die Akten zeichnen zwar kein vollständiges Bild der damaligen Situation, aber es ist zu vermuten, dass die Auflösung auch unter dem Zeichen lange schwelender Konflikte zwischen Heimleitung und Landeskirche stand. So fühlte sich auch das damalige leitende Ehepaar veranlasst, Stellung zu nehmen. Sie sprachen von »grundlegenden Differenzen über den zukünftigen Charakter des Wohnheims« und erwähnten dabei eine Wirtschaftlichkeitsvergleichsrechnung mit einem Studentenwohnheim, das ihres Erachtens als Vergleichsobjekt gänzlich ungeeignet war.

Offenbar hatte ihnen der EOK mehr oder weniger deutlich zu verstehen gegeben, er halte ihre Leitung für ökonomisch ineffizient. Die Heimleitung fühlte sich missverstanden. Die Leistung, das Wohnheim immer und immer wieder unter erheblichen Anstrengungen und enormem persönlichen Einsatz über die Runden zu bringen, zählte bei den reinen Rentabilitätserwägungen offensichtlich nichts. Die Heimleitung betonte wie die Studentenschaft, dass eine solche Gemeinschaft auch aus sozialen Gründen nicht einfach auseinandergerissen werden dürfe. Ebenfalls Streitgegenstand war der tatsächlich sehr spärliche Wohnraum, welcher dem Ehepaar und seiner Familie zugebilligt worden war. Auch die Rentabilität eines sich schon damals in der Planungsphase befindlichen Neubaus war umstritten. Aufmerken lässt die Einschätzung der Heimleitung, der Vorsitzende der Keller-Thoma-Stiftung, der zugleich Leiter des Gustav-Adolph-Werkes war, habe hier zielstrebig nur für das GAW taktiert. Der Konflikt ging so weit, dass man den Feind gewissermaßen in den eigenen Reihen sah. Zu Recht, wie neue Recherchen ergeben haben. Es spricht aus diesen Zeilen viel Bitterkeit und Enttäuschung. Nichtsdestoweniger war der Protest erfolgreich: Zur Auflösung des Studentenheimes kam es nicht, das stellte der Verwaltungsrat am 2. Juli 1969 klar. Die Zuschüsse der Landeskirche blieben auch in den nächsten Jahren erhalten, obzwar sie deutlich gesenkt wurden. 

VII.      Anpassungsbedarf

Anfang der 70er Jahre musste sich die Stiftung im Einklang mit ihrer kirchlichen Rechtstellung eine neue Satzung geben, in der festgelegt wurde, dass das gesamte Stiftungsvermögen im Falle der Auflösung an die Landeskirche übergehen solle. Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre war ein Lehrer eines Heidelberger Gymnasiums, Heimleiter des evangelischen Studentenwohnheims der Keller-Thoma-Stiftung. Als aktives Gemeindemitglied der Johannesgemeinde betonte er den christlich-konservativen Charakter des Heimes, ohne allerdings religiöse Veranstaltungen im Haus wie etwa Andachten oder Gesprächskreise anzubieten. Durch diese konservative Prägung wurde eine gemischtgeschlechtliche Bewohnerschaft des Hauses von Seiten des Verwaltungsrates auch kategorisch abgelehnt, was ein regelmäßiges Streitthema mit der Studentenschaft war. Die Einhaltung der Geschlechtertrennung wurde von der Heimleitung penibel überwacht, etwa durch morgendliche Besuche des Heimleiters bei „verdächtigen“ Studenten – weiblicher Übernachtungsbesuch war strengstens untersagt! Aus diesem Grund war das Studentenwohnheim auch kein sonderlich begehrtes Wohnheim, trotz seiner unbestritten guten Lage und seinem Alter. Dabei war es in der Studentenschaft relativ bekannt. Die »Frauenfrage« wurde schließlich in der Vollversammlung diskutiert. Man stelle sich vor, bis dahin war das Wohnheim ein reines Männerwohnheim gewesen!

Ein besonderes Problem:

Frauen. Inwieweit hier ein »Laissez faire« oder strikte Anordnungen am Platze seien, müsse weitgehend seinem [= des Heimleiters] und der Heimbewohner Verantwortungsbewusstsein überlassen bleiben. Man habe zu ihnen das Vertrauen, dass Grenzen, die der Anstand setzt, nicht überschritten werden dürfen. Die Gesamtheit der Heimbewohner und ihre berufenen Vertreter sollten darüber wachen, dass der Verwaltungsrat der Stiftung in dieser Erwartung sich nicht täuscht. Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 22. Januar 1970 Während die studentischen Vertreter für die Zulassung von Frauen waren, sprach sich der Verwaltungsrat in seiner Mehrheit gegen eine Öffnung des Wohnheims aus. So uneinig war man sich auch im Verwaltungsrat, dass es zu personellen Konsequenzen kam und mehrere Mitglieder ausschieden. Die Kontroverse ging so weit, dass der EOK gar irrtümlich meinte, die Studentenwollten die Aufnahme von Frauen »mit Gewalt« durchsetzen! Doch die Heimbewohner hatten sich zu einem friedlichen Wandel bekannt. Mit der Begründung, dass die Studentenvertreter ihren Antrag auf Zulassung weiblicher Studierender nicht fristgerecht eingereicht hätten, konnte man sich einer Diskussion im Verwaltungsrat vorerst mehr oder weniger elegant entziehen:

In der Frage der Belegung des Hauses mit weiblichen Studierenden ging der Evang. Oberkirchenrat von falschen Voraussetzungen aus. Am Ende der Verwaltungsratssitzung vom 20.11.1971 legten die beiden studentischen Vertreter einen noch nicht schriftlich fixierten Antrag vor, der jedoch nicht eingehend behandelt werden konnte, da er nicht fristgerecht eingereicht war. […] Zu erwähnen ist, dass -außer den studentischen Vertretern – der Verwaltungsrat geschlossen gegen die Belegung mit Studentinnen war.

Die Wohnheimplätze wurden zu dieser Zeit nicht in einem offenen Bewerbungsverfahren vergeben, sondern lediglich von Bewohnern empfohlene Studenten wurden aufgenommen. Die Warteliste blieb lang. Der Ausländeranteil war nicht sehr hoch, bei ungefähr 20 %. Die Zimmervergabe wurde innerhalb der Studentenschaft geregelt. Neuzuzügler konnten nie direkt in ein Einzelzimmer ziehen, sondern mussten immer zunächst im Doppelzimmer wohnen, bevor sie in ein Einzelzimmer umziehen konnten. Da die Vergabe teilweise sehr willkürlich ablief, wurde in einer Zimmerordnung das Punktesystem für Dienste/Referate eingeführt. Auf diese Weise wurde Engagement mit besseren Zimmern honoriert. Vorher hatten Anreize für Referate gefehlt. Durch die Kopplung von Zimmervergabe und Referaten wurde für Engagement und objektive Vergabekriterien gesorgt. Da die Bewerberzahlen zu Beginn der 70er Jahre stark anstiegen, wurde die Aufenthaltsdauer grundsätzlich auf vier Semester beschränkt, die Mieten erhöht und die bauliche Erweiterung des Wohnheims vorangetrieben.

Im Herbst 1972, nach langen Verzögerungen, wurde der Weg frei für den Neubau. Der Zustand des Neubaus sollte neben der Frauenfrage ein Dauerthema werden. Obwohl der Neubau vom Studentenwerk mitfinanziert worden war, unterstand er der alleinigen Verwaltung des Verwaltungsrates der Keller-Thoma-Stiftung. Allgemein war er von vornherein in keinem guten baulichen Zustand. Hinzu kam, dass das Flachdach im Sommer durch die Studenten als Terrasse genutzt wurde und durch Stuhlbeine Löcher in die schlechte bauliche Substanz kamen, sodass Wasserschäden in den oberen Neubauzimmern die Folge waren. In studentischer Eigeninitiative wurde 1975/76 die hintere Abstellkammer im Keller zur Bar ausgebaut. Der Barraum konnte auch für private Feiern gemietet werden. Regelmäßig war wegen der Lautstärke nach 22 Uhr die Polizei zu Gast. Außerdem befand sich zeitweise ein Fotolabor im Keller und im Neubaukeller gab es einen Fernsehraum.

Neben Putzkräften und der Heimleitung gab es kein weiteres Personal des Hauses. Dem Heimleiter oblag die Verwaltung, dieser sah sich aber eher als intellektuelle Führung des Wohnheims, sodass Verwaltungsprozesse teils sehr zäh waren. Seine Ehefrau versah die hauswirtschaftlichen Aufgaben innerhalb des Wohnheims, wie die Zubereitung des Frühstücks an sechs Tagen in der Woche (wobei die strenge Limitierung der Brötchen auf ein Brötchen pro Person einigen Konfliktstoff barg), die Bereitstellung von Bettwäsche und das Einkassieren der Mieten in bar. Die Heimleiterfamilie mit seinen drei schulpflichtigen Kindern) war von Miet-zahlungen befreit. Für handwerkliche Aufgaben engagierte der Heimleiter meist fähige Mitglieder der Johannesgemeinde. Die Kommunikation zwischen Studentenschaft und Heimleitung war nicht sehr einfach: direkte Gespräche waren kaum möglich, und gegenseitige Mitteilungen wurden vor allem anhand von Aushängen gemacht. In dieser Zeit wurde auch die Birke im Garten gepflanzt, ein Geschenk eines Nachbarn, der sich mehr Sichtschutz erhoffte. Um ihm diesen nicht zu gewähren, wurde die Birke regelmäßig mit Salzwasser gegossen (und sie auf den Namen „Salzbirke“ getauft), was ihr allerdings auf Dauer nicht geschadet hat.

In dieser politisch turbulenten Zeit nahm das Interesse an der geistlichen Dimension des Zusammenlebens offenbar ab: Der Verwaltungsrat mahnte in einem Sitzungsprotokoll, die Bewohner müssten sich stets bewusst bleiben, in einem christlichen Heim zu leben, dass die Stifter fromme Leute gewesen seien und ihr Vermögen für alle Zeiten der Vertiefung christlichen Geistes widmen wollten. Aus der Satzung, welche die Stiftung der Kirche im Rahmen einer landesweiten Prüfung zusendet, geht nochmals hervor, die Keller-Thoma-Stiftung sei eine kirchliche und gehöre dem Diakonischen Werk an. Dabei wird erstmals aktenkundig, dass die Stiftung auch noch ein unbebautes Grundstück auf der Gemarkung Gernsbach besitzt. Großes finanzielles Gewicht hatte dieses Grundstück aber offenbar nicht.

VIII.     Ruhigere ZeitenDie 80er und 90er

Im Jahre 1980 befasst sich der Verwaltungsrat mit einer damals wie heute aktuellen Frage, nämlich mit der Wärmeisolierung im Neubau, die »endlich […] realisiert werden« sollte. Eines vieler noch zu schreibender Kapitel unserer Hausgeschichte!

In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre war das Wohnheim, obwohl nicht sonderlich bekannt, doch gut ausgelastet, was vielleicht auch daran gelegen haben mag, dass die Wohndauer acht bis zehn Jahre betrug. Doktoranden durften, solange sie ihre maximale Wohndauer noch nicht ausgereizt hatten, im Haus wohnen bleiben. Etwa ein Drittel der Bewohner waren ausländischer Herkunft, aus der ganzen Welt, wobei institutionalisiert immer ein Amerikaner eines bestimmten Austauschprogrammes im Hause wohnte. Alle Fakultäten waren unter den Bewohnern vertreten und das Geschlechterverhältnis ebenfalls sehr ausgewogen.

Die Heimleitung hatte zunächst eine Frau inne, die allerdings nach heftigen Auseinander-setzungen u.a. über Lautstärke der unter der Heimleiterwohnung liegenden Bar mit den Studenten das Haus verließ und ein bis zwei Jahren Autonomie überließ. Während dieser Zeit blieb das bestehende Referatssystem im Haus intakt. Die Studenten bewohnten auch die Heimleiterwohnung. Dann folgte ein neues Ehepaar, das die Heimleitung übernahm. Allerdings blieb nach Eheproblemen des Paares nur die Frau im Haus übrig blieb. Die Heimleitung legte keinen sonderlichen Schwerpunkt auf kirchliche Orientierung, sondern war theologisch eher uninteressiert. Insgesamt waren die Zeiten eher ruhig, obwohl die finanzielle Lage des Wohnheims schon damals zu wünschen übrig ließ. Die Studenten waren weniger politisch aktiv als in Wohnheimfeiern, wie Halloween-Fete, Weihnachtsfeier mit Darbietungen, Zarenfrühstück und Feuerzangenbowle, bei der zunächst Gesellschaftstänze getanzt wurden. Eine Zeit lang probte regelmäßig auch ein Schwulen-a-capella-Chor in der Bergstraße 53. Wie heute gab es viele Paare innerhalb des Wohnheims (allerdings anscheinend lediglich gemischtgeschlechtliche), aus denen auch zahlreiche Ehen hervorgingen, zu einem Zeitpunkt gab es sogar ein Wohnheimbaby. Zwar waren sich die Bewohner dieser Zeit kaum der Finanzierungsschwierigkeiten der KTS bewusst und lebten infolgedessen ein weitgehend unbeschwertes Wohnheimleben. Doch konnte das strukturelle Finanzierungsproblem anders als etwa die Frauenfrage nicht geklärt werden.

Bis heute zeigt jedoch die Wohnheimgeschichte, dass viele verantwortungsbewusste und unermüdliche Kämpfer – Heimleiter, Studentenvertreter, Verwaltungsräte und Verwaltungskräfte – allen (nicht nur!) finanziellen Unwägbarkeiten trotzend, das Wohnheim bewahren konnten. So kann das Wohnheim bzw. die Keller-Thoma-Stiftung nun auf eine hundertjährige Existenz zurückblicken  – und das nicht als Schlusspunkt, sondern vielmehr als Meilenstein auf einem hoffentlich noch sehr langen Weg in die Zukunft!